Gesplittete Abwassergebühr „GAG - was ist das?
Die bestehenden Gebühren für die Abwasserbeseitigung werden künftig aufgeteilt in
die neu zu kalkulierende Schmutzwassergebühr und die ebenfalls neu zu kalkulierende
Niederschlags- oder Regenwassergebühr. Somit wird die neue Abwassergebühr gesplittet
und in den zukünftigen Abwassergebührenbescheiden getrennt ausgewiesen.
Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, auch getrennte
Abwassergebühr genannt, verändert sich das Gesamtgebührenaufkommen der
Kommunen nicht. Es wird keine zusätzliche
Gebühr erhoben.
Ziel der gesplitteten Abwassergebühr ist die verursachergerechte Aufteilung aller Kosten zur
Abwasserbeseitigung. Grundlage der anteiligen Schmutzwassergebühr bleibt weiterhin
die bezogene Frischwassermenge. Der andere gesplittete Anteil der Abwassergebühr,
die Niederschlagswassergebühr, berechnet sich aus der Summe der bebauten und
befestigten Flächen auf dem Grundstück, von denen Niederschlagswasser in das
öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird.
Dies sind Flächen, auf denen das
Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Wege auf den Grundstücken versickert bzw.
keine Regenwasserbehandlung stattfindet, sondern in die öffentliche Kanalisation oder
Abwasseranlagen eingeleitet wird.
Die gesplittete Abwassergebühr berücksichtigt die
tatsächliche
Nutzung des Abwassersystems.
Wer geringe Mengen an Niederschlagswasser einleitet, zahlt künftig eine geringere
Gebühr als derjenige, der infolge großer baulicher Anlagen oder angeschlossener
Versiegelungsflächen die Kanalisation in größerem Umfang nutzt.
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