Selbstauskunft der Verbraucher / Bürgerbeteiligung
Um das Projekt zur Flächenermittlung zum Erfolg zu führen, sind die kommunalen Verwaltungen
bzw. Abwasser-Eigenbetriebe auf die Unterstützung der Verbraucher angewiesen.
In der Luftbild-Flächenauswertung werden (teil)versiegelte Flächen mit Anschluss an
die
Kanalisation und Flächen mit unmittelbarer Versickerung (Rasen-, Grünflächen,
Garten, usw.) unterschieden. Diese Einteilung nach Versiegelungsfaktoren ist Grundlage ob
und wie viel Niederschlagswassergebühren
für die Flächen anfallen.
Anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen (Lageplan, Luftbild und Tabellen mit Flächen- und
Versiegelungsangaben) erklärt der Verbraucher:
- ob die angegebenen Gebäude- und Dachflächen zutreffend dargestellt sind,
- welche versiegelten bzw. teilversiegelten Bodenflächen vorhanden sind
(Einteilungnach Versiegelungsfaktoren), - wie Dach- und Bodenflächen an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind,
- ob und welche Sickermulden oder Zisternen / Regenwassernutzungsanlagen
vorhanden sind.
Mit der Selbstauskunft soll der Verbraucher die Luftbildauswertung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren bzw. zusätzliche versiegelte, wasseraleitende Flächen ergänzen.
Wenn das anfallende Regenwasser vor Ort direkt versickert, oder in Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) behandelt und weitergenutzt wird, ist dies ebenso aufzuführen, wie die genehmigte Einleitung direkt in ein Gewässer. Die Grundstückseigentümer sind aufgerufen, vollständige Angaben und Ergänzungen vorzunehmen und den Fragebogen innerhalb der angegebenen Frist auszufüllen, zu unterschreiben und zurückzusenden. Wenn Verbraucher ihre Mitwirkungspflicht im Rahmen der Selbstauskunft nicht wahrnehmen (z.B. durch Nichtabgabe der Unterlagen), erfolgt die Einstufung der versiegelten Flächen anhand der Flächenkartierung aus der Luftbildauswertung. Das neue Verfahren der gesplitteten Abwassergebühr soll den ökologischen Umgang mit Niederschlagswasser fördern.