Die sogenannte gesplittete Abwassergebühr muss aufgrund dieses VGH-Urteils eingeführt werden.
Wie die meisten Gemeinden im Land sind wir daher auch in unserer Kommune verpflichtet, Schmutz-
und Niederschlags-wassergebühren getrennt zu erheben. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwasserverbrauch berechnet.
Die Niederschlagswassergebühr wird nach der versiegelten Fläche pro Grundstück, anteilig zur gesamten bebauten bzw. befestigten Fläche unserer Gemarkung, erhoben. Es werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
Umgelegt werden weiterhin die anfallenden Gesamtkosten für Kanäle und Kläranlagen. Neu ist die Aufteilung und Neubemessung nach dem unterschiedlichen Anfall von Schmutz- bzw. Niederschlagswasser.
Dies folgt aus den gewachsenen Ansprüchen an eine ökologische Wasserwirtschaft. Die zur Zeit laufende Ermittlung und Ersterfassung der auf Ihrem Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen bedarf Ihrer tatkräftigen Unterstützung. Dafür bedanke ich mich schon vorab herzlich bei Ihnen.
Die Grundlagen zur Einführung sind sehr umfangreich, deshalb wollen wir Ihnen umfassende Informationen und Erläuterungen an die Hand geben. Zusätzlich informieren wir Sie persönlich. Hierzu dienen öffentliche Informationsveranstaltungen sowie Meldungen im Mitteilungsblatt und in der Presse. Im Mittelpunkt stehen hierbei insbesondere die Ermittlung der bebauten und befestigten Grundstücksflächen sowie Ihre persönlichen Fragen.
Gerne sind wir Ihnen beim Ausfüllen des Formulars behilflich. Deshalb bieten wir Ihnen zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses spezielle Sprechzeiten und Ansprechpartner zur persönlichen oder telefonischen Beratung.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und die rechtzeitige Rückgabe der Unterlagen.
Ihr Hartwig Rihm,
Bürgermeister |