GrußwortSehr geehrte Damen und Herren, bisher waren Sie es gewohnt, dass mit der jährlichen Verbrauchsabrechnung die Wasser- und Abwassergebühren einheitlich erhoben wurden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 11.03.2010 ist es rechtlich leider nicht mehr zulässig, die Kosten für Schmutz-und Niederschlagswasserbeseitigung durch eine einheitliche Abwassergebühr zu erheben. |
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Wie alle Gemeinden im Land sind wir daher auch in unserer Stadt verpflichtet, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren getrennt zu erheben. Da das Urteil des VGH keine Übergangsfristen zulässt, muss die so genannte Gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 eingeführt werden. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwasserver-brauch berechnet. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der versiegelten Fläche je Grundstück, anteilig zur gesamten bebauten bzw. befestigten Fläche unserer Gemarkung, erhoben. Es werden keine neuen Gebühren erhoben. Umgelegt werden weiterhin die anfallenden Gesamtkosten für Kanäle und Kläranlage. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und die rechtzeitig Rückgabe der Unterlagen.
Ihr Michael Welsche, |