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Schritte zur Selbstauskunft

Die Selbstauskunft unterliegt der sogenannten Mitwirkungspflicht im Rahmen der Rechte und Pflichten des Bürgers. Die Angaben des Selbstauskunftsbogens bilden zukünftig die Grundlage zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr, nach dem Maßstab der gesplitteten Abwassergebühr.

Bitte senden Sie den Original- Selbstauskunftsbogen und den Übersichtsplan bis Fristende in jedem Fall unterschrieben zurück oder geben Sie ihn persönlich im Rathaus ab. Alle später eingehenden Einwände oder Korrekturen können für die Gebühenberechnung nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir bitten die Unter-lagen nicht per Fax oder E-Mail einzureichen. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift die entsprechend aufgeführten Einwände und Ergänzungen als richtig und wahrheitsgemäß (Zustimmung durch Erklärung). Werden die Unterlagen zu einem Flurstück nicht zurückgegeben, so gelten die ermittelten Flächendaten (im Selbstauskunftsbogen grau gekennzeichnet) als sachlich korrekt, vom Bürger akzeptiert und bestätigt (Zustimmung durch Stillschweigen).

Im einfachsten Fall sind lediglich 4 Dinge zu erledigen:

Schritt 1
Prüfen Sie die Adressdaten. Notwendige Veränderungen (Adresse, Grundbesitzerdaten) vermerken Sie in den vorgesehenen Feldern auf der zweiten Seite des Selbstauskunftsbogens.
Schritt 2
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme fürevtl.
Rückfragen an.
Schritt 3
Überprüfen Sie die übermittelten Angaben zu Flächen, Anschlussarten und Versiegelungsgraden. Wir haben alle Teilflächen Ihres Grundstücks, entsprechend der Auswertung aus den Luftbildern, in der Erhebungstabelle grau gekennzeichnet. Soweit die Einstufung zutreffend ist, müssen Sie nichts weiter tun. Änderungen hinsichtlich der Versiegelungsart können Sie direkt durch Ankreuzen durchführen.
Schritt 4
Senden Sie Selbstauskunftsbogen und Übersichtsplan mit Datum und Unterschrift innerhalb der Rückgabefrist an das Rathaus. Nicht unterschriebene Dokumente können nicht als gültige Angaben akzeptiert werden. Die Kommune behält sich bei nicht unterschriebenen Angaben vor, die versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen auf Basis der Luftbildauswertungen festzusetzen.
Anleitung